Bestellung von Privatpersonen und Gewerbetreibende
Für Privatpersonen gilt:
Silvesterfeuerwerk darf von Privatpersonen nur an den letzten 3 Verkaufstagen im Jahr und von Personen über 18 Jahren erworben werden. In unserem Shop hast du die Möglichkeit deine Bestellung das ganze Jahr über abzugeben, jedoch dürfen wir deine Ware erst an den letzten 3 Verkaufstagen an dich aushändigen. Deine bestellten Artikel werden für dich gesichert und du kannst sie bei unserem Verkauf in Strausberg abholen. Anders ist es jedoch wenn du ein Feuerwerk für z.B. den Geburtstag deiner Oma, ein Jubiläum oder sonst einem Familienfest bei deiner Stadt oder Gemeinde beantragst. Das ist relativ einfach und kostet nur ein paar Euro. Mit dieser Genehmigung, kannst du auch mitten im Jahr bei uns bestellen. Diese sendest du uns ganz einfach per Mail zu und dann kanns auch schon losgehen. Einen solchen Antrag haben wir natürlich für euch vorbereitet. Falls Ihr dazu Fragen habt, helfen wir euch sehr gern weiter.
Gewerbetreibende können bei uns unabhängig von der Art ihres Gewerbes das ganze Jahr einkaufen und bekommen die bestellten Artikel auch gleich ausgehändigt. Hierfür sendet Ihr uns ganz einfach eure Bestellung und eure Gewerbeanmeldung per eMail zu.